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jetzt auch im Internet unter:

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Zusammengestellt durch die Yachtschule K.Spittler, mit freundlicher Unterstützung durch die Kreuzerabteilung des DSV.
Herzlichen Dank dorthin.
Beachten Sie, daß bei kurzzeitigen Änderungen, diese hier nicht berücksichtigt werden können. Um eine aktuelle Version zu bekommen wenden Sie sich bitte an die Kreuzerabteilung des DSV. Eine Übersicht über die Broschüren der KA finden Sie am Ende dieses Dokumentes. Bestellungen nur für Mitglieder.

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WELTWEITES SEENOT- UND SICHERHEITSFUNKSYSTEM -GLOBAL

Abbildung

MARITIME DISTRESS AND SAFETY SYSTEM (GMDSS)

© 1997 Kreuzer-Abteilung des Deutschen Segler-Verbandes

Auch Sportfahrzeuge sollten sich aktiv am internationalen Seenotfunksystem der Schiffahrt beteiligen. In fast allen europäischen Küstengewässern besteht, wie in den Küstengebieten der Nord- und Ostsee, eine sichere Überdeckung durch Küstenfunkstellen im Ultrakurzwellen- und Grenzwellen-Bereich.
Die internationalen Sprechfunk-Notfrequenzen - im Ultrakurzwellenbereich UKW-Kanal 16 (156,8 MHz), im Grenzwellen-Bereich 2182 kHz - werden von Küstenfunkstellen und in der Regel auch von der Schif-fahrt überwacht. Der UKW-Kanal 16 soll bis auf unbestimmte Zeit von Küstenfunkstellen und Seefunkstellen weiter beobachtet werden. Die Überwachung der Grenzwellen-Notfrequenz 2182 kHz wird voraussichtlich zum 1. Februar 1999 eingestellt. Auf der Grundlage neuer Technologien ist von der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation (IMO) das „Weltweite Seenot- und Sicherheitsfunksystem" entwickelt worden.
Durch den Einsatz modernster Technik (Digitales Selektivrufverfahren - Digital Selective Calling „DSC" -und Satellitentechnik) ist in dem neuen Funksystem die Verbindungsaufnahme weitgehend automatisiert, so daß die Rettungsleitstellen an Land in kürzester Zeit über einen Seenotfall unterrichtet sind. Die Übermittlung von Informationen für die Sicherheit der Seeschiffahrt erfolgt über spezielle automatische Systeme.
Durch Aufnahme entsprechender Ausrüstungsvorschriften in das Internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS-Übereinkommen) und die Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) wird das GMDSS seit dem l. Februar l992 bis zum l. Februar l999 für die ausrüstungspflichtige Schiffahrt schrittweise weltweit eingeführt.
Der nichtausrüstungspflichtigen Schiffahrt wird empfohlen, sich so auszurüsten, daß sie am GMDSS teilnehmen und auf diese Weise die hiermit verbundene Erhöhung der Sicherheit nutzen kann.
Da ab 1999 der weltweite Seenot- und Sicherheitsfunkverkehr grundsätzlich im GMDSS abgewickelt wird, besteht für die nichtausrüstungspflichtige Schiffahrt, also auch die Sportschiffahrt, ohnehin die Not-wendigkeit, sich für Fahrten außerhalb der Abdeckungsbereiche von UKW-Küstenfunkstellen mit Komponenten des GMDSS auszurüsten, um nicht von dem Seenot- und Sicherheitsfunksystem abgekoppelt zu werden.

Funkgeräte die auf Notfrequenzen des Flugfunkdienstes (121,5 MHz, 243 MHz) arbeiten, können von Schiffen und Küstenfunkstellen nicht empfangen oder gepeilt werden. Ausgenommen sind die SAR Ein-heiten der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger und der Bundeswehr. Eine ununterbrochene Hörwache ist auf diesen Frequenzen nicht gewährleistet.
Amateurfunkanlagen können allenfalls als eine Zusatzausrüstung betrachtet werden, da eine ununterbro-chene Überwachung von Amateurfunkfrequenzen durch Funkstellen an Land oder auf anderen Fahrzeugen nicht vorhanden ist und nur in wenigen Fällen in privater Regie und ohne Rechtsverbindlichkeit erfolgt. Ein ähnlich unzulängliches Mittel stellen Funktelefone (Handy’s) dar, über die zwar (innerhalb der nicht genau zu bestimmenden Reichweite nach See zu) die Seenotleitung der DGzRS unter der Tel. Nr. 124124 erreicht werden kann, die aber keine Kommunikation mit Teilnehmern im GMDSS ermöglichen.

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Aufbau des GMDSS

  • Seegebiet A 1: (UKW-Reichweite max 30sm). Ein von der zuständigen Verwaltung festgelegtes Gebiet innerhalb der Sprechfunkreichweite mindestens einer UKW-Küstenfunkstelle, die ununterbrochen für DSC-Alarmierungen zur Verfügung steht.
  • Seegebiet A 2: (GW-Reichweite ca. 200sm). Ein von der zuständigen Verwaltung festgelegtes Gebiet (ohne Seegebiet A 1) innerhalb der Sprechfunkreichweite mindestens einer GW-Küstenfunkstelle, die ununterbrochen für DSC-Alar-mierungenzur Verfügung steht.
  • Seegebiet A 3: (Inmarsatreichweite weltweit von 75°N bis 75°S). Ein Gebiet (ohne Seegebiete A 1 und A 2) innerhalb der Überdeckung eines geostationären INMARSAT-Satelliten, der ununterbrochen für Alarmierungen zur Verfügung steht.
  • Seegebiet A4: (Polgebiete). Ein Gebiet außerhalb der Seegebiete A 1, A2 und A 3.
Ausrüstungskomponenten im „Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem"
Funktionen Richtung Komponenten   Seegebiete
Seenotalarmierung Schiff - Land UKW-Kanal 16, ab 1999 eingeschränkte Hörwache 1) UKW-Reichweite
    UKW-Kanal 70 (DSC)   A1 -- -- --
    Seenotfunkbake UKW-DSC 2) A1 -- -- --
    Grenzwellenfrequenz2187,5 kHz (DSC)   -- A2 -- --
    Kurzwellenfrequenzen (DSC)   -- -- A3 A4
    Satellitenfunkanlage Inmarsat   A1 A2 A3 --
    Satelliten-Seenotfunkbake Inmarsat E (1,6 GHz, EPIRP)   A1 A2 A3 --
    Satelliten-Seenotfunkbake COSPAS-SARSAT (406 MHz, EPIRP)   A1 A2 A3 A4
  Schiff-Schiff UKW-Kanal 16 1) A1 A2 A3 A4
    UKW-Kanal 70 (DSC)   A1 -- -- --
    Seenotfunkbake UKW-DSC (EPIRP) 2) A1 -- -- --
    Grenzwellenfrequenz 2187,5 kHz (DSC)   -- A2 -- --
  Land-Schiff UKW-Kanal 16 1) UKW-Reichweite
    UKW-Kanal 70 (DSC)   A1 -- -- --
    Grenzwellenfrequenz 2187,5 kHz (DSC)   -- A2 -- --
    Kurzwellenfrequenzen (DSC)   -- -- A3 A4
    Satellitenfunkanlage Inmarsat   A1 A2 A3 --
Funkverkehr zur Koordinierung von   UKW-Sprechfunk   A1 -- -- --
Such- und Rettungsmaßnahmen   Grenzwellen-Sprechfunk   -- A2 -- --
    Kurzwellen-Sprechfunk und -Funkfernschreiben   -- A2 A3 A4
    Satellitenfunksystem Inmarsat   A1 A2 A3 --
Funkverkehr für Such- und Rettungsmaßnahmen vor Ort   UKW-Sprechfunk   A1 A2 A3 A4
Aussenden von Funksignalen zur Standortfeststellung   Radartransponder 9 GHz   A1 A2 A3 A4
Empfang von Funksignalen zur Standortfeststellung   Radargerät 9 GHz (3cm)   A1 A2 A3 A4
Aussenden von Sicherheitsinformationen Schiff-Schiff in Abhängigkeit von der Ausrüstung   A1 A2 A3 A4
  Schiff-Land UKW-Sprechfunk 3) A1 -- -- --
    Grenzwellen-Sprechfunk   -- A2 -- --
    Kurzwellen-Sprechfunk und -Funkfernschreiben   -- -- A3 A4
    Satellitenfunksystem Inmarsat   A1 A2 A3 --
Empfang von Sicherheitsinformationen Land-Schiff UKW-Sprechfunk 3) A1-- -- --
    NAVTEX (518 KHz), Wetter=SITOR   A1 A2 -- --
    Inmarsat-EGC-System   A1 A2 A3 --
    Kurzwellen-Funkfernschreiben   -- A2 A3 A4
Allgemeiner Funkverkehr 3) Schiff-Land UKW-Sprechfunk   A1-- -- --
  Land-Schiff Grenzwellen-Sprechfunk und -Funkfernschreiben   -- A2 -- --
    Kurzwellen-Sprechfunk und -Funkfernschreiben   -- A2 A3 A4
    Satellitenfunksystem Inmarsat   A1 A2 A3 --
Funkverkehr Brücke zu Brücke   UKW-Sprechfunk   A1 A2 A3 A4

1) UKW-Kanal 16 wird im GMDSS zur Abwicklung von Notverkehr im Anschluß an die Alarmierung auf dem UKW-Kanal 70 (DSC) verwendet. Bis auf unbestimmte Zeit soll der Kanal 16 von den Küstenfunkstellen (ab 1999 DGzRS) und Seefunkstellen weiter beobachtet werden, um nicht umgerüsteten Schiffen weiterhin die Seenotalarmierung zu ermöglichen.
2) Gegenwärtig nicht verfügbar.
3) Soweit in Küstenfunkstellen solche Dienste eingerichtet sind.

Wichtiger Hinweis!
Zum Arbeiten mit einer Seefunkanlage im GMDSS bedarf es einer entsprechenden Qualifikation. Die Verordnung über Seefunkzeugnisse sieht hierfür folgende Zeugnisse vor: - Funkelektronikzeugnisse 1. und 2. Klasse - Allgemeines Betriebszeugnis für Funker - UKW-Betriebszeugnis I / II.

Auskünfte über die Funkgeräte für Seenotfälle erteilt das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie Postfach 30 12 20, 20305 Hamburg Tel.: 040 - 3190-0
über alle anderen Seefunkanlagen das
Bundesamt für Post und Telekommunikation Außenstelle Hamburg Sachsenstraße 12 u. 14, 20097 Hamburg

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