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freundlicher Unterstützung durch die Kreuzerabteilung des DSV.
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INHALT dieser Site:
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WELTWEITES SEENOT- UND SICHERHEITSFUNKSYSTEM -GLOBAL
Abbildung
MARITIME DISTRESS AND SAFETY SYSTEM (GMDSS)
© 1997 Kreuzer-Abteilung des Deutschen Segler-Verbandes
Auch Sportfahrzeuge sollten sich aktiv am internationalen Seenotfunksystem der
Schiffahrt beteiligen. In fast allen europäischen Küstengewässern besteht, wie in den
Küstengebieten der Nord- und Ostsee, eine sichere Überdeckung durch Küstenfunkstellen
im Ultrakurzwellen- und Grenzwellen-Bereich.
Die internationalen Sprechfunk-Notfrequenzen - im Ultrakurzwellenbereich UKW-Kanal 16
(156,8 MHz), im Grenzwellen-Bereich 2182 kHz - werden von Küstenfunkstellen und in der
Regel auch von der Schif-fahrt überwacht. Der UKW-Kanal 16 soll bis auf unbestimmte Zeit
von Küstenfunkstellen und Seefunkstellen weiter beobachtet werden. Die Überwachung der
Grenzwellen-Notfrequenz 2182 kHz wird voraussichtlich zum 1. Februar 1999 eingestellt. Auf
der Grundlage neuer Technologien ist von der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation
(IMO) das Weltweite Seenot- und Sicherheitsfunksystem" entwickelt worden.
Durch den Einsatz modernster Technik (Digitales Selektivrufverfahren - Digital Selective
Calling DSC" -und Satellitentechnik) ist in dem neuen Funksystem die
Verbindungsaufnahme weitgehend automatisiert, so daß die Rettungsleitstellen an Land in
kürzester Zeit über einen Seenotfall unterrichtet sind. Die Übermittlung von
Informationen für die Sicherheit der Seeschiffahrt erfolgt über spezielle automatische
Systeme.
Durch Aufnahme entsprechender Ausrüstungsvorschriften in das Internationale
Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS-Übereinkommen) und die
Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) wird das GMDSS seit dem l. Februar l992 bis zum l.
Februar l999 für die ausrüstungspflichtige Schiffahrt schrittweise weltweit eingeführt.
Der nichtausrüstungspflichtigen Schiffahrt wird empfohlen, sich so auszurüsten, daß sie
am GMDSS teilnehmen und auf diese Weise die hiermit verbundene Erhöhung der Sicherheit
nutzen kann.
Da ab 1999 der weltweite Seenot- und Sicherheitsfunkverkehr grundsätzlich im GMDSS
abgewickelt wird, besteht für die nichtausrüstungspflichtige Schiffahrt, also auch die
Sportschiffahrt, ohnehin die Not-wendigkeit, sich für Fahrten außerhalb der
Abdeckungsbereiche von UKW-Küstenfunkstellen mit Komponenten des GMDSS auszurüsten, um
nicht von dem Seenot- und Sicherheitsfunksystem abgekoppelt zu werden.
Funkgeräte die auf Notfrequenzen des Flugfunkdienstes (121,5 MHz, 243 MHz)
arbeiten, können von Schiffen und Küstenfunkstellen nicht empfangen oder gepeilt werden.
Ausgenommen sind die SAR Ein-heiten der Deutschen Gesellschaft zur Rettung
Schiffbrüchiger und der Bundeswehr. Eine ununterbrochene Hörwache ist auf diesen
Frequenzen nicht gewährleistet.
Amateurfunkanlagen können allenfalls als eine Zusatzausrüstung betrachtet werden, da
eine ununterbro-chene Überwachung von Amateurfunkfrequenzen durch Funkstellen an Land
oder auf anderen Fahrzeugen nicht vorhanden ist und nur in wenigen Fällen in privater
Regie und ohne Rechtsverbindlichkeit erfolgt. Ein ähnlich unzulängliches Mittel stellen
Funktelefone (Handys) dar, über die zwar (innerhalb der nicht genau zu bestimmenden
Reichweite nach See zu) die Seenotleitung der DGzRS unter der Tel. Nr. 124124 erreicht
werden kann, die aber keine Kommunikation mit Teilnehmern im GMDSS ermöglichen.
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Aufbau des GMDSS
- Seegebiet A 1: (UKW-Reichweite max 30sm). Ein von der zuständigen Verwaltung
festgelegtes Gebiet innerhalb der Sprechfunkreichweite mindestens einer
UKW-Küstenfunkstelle, die ununterbrochen für DSC-Alarmierungen zur Verfügung steht.
- Seegebiet A 2: (GW-Reichweite ca. 200sm). Ein von der zuständigen Verwaltung
festgelegtes Gebiet (ohne Seegebiet A 1) innerhalb der Sprechfunkreichweite mindestens
einer GW-Küstenfunkstelle, die ununterbrochen für DSC-Alar-mierungenzur Verfügung
steht.
- Seegebiet A 3: (Inmarsatreichweite weltweit von 75°N bis 75°S). Ein Gebiet
(ohne Seegebiete A 1 und A 2) innerhalb der Überdeckung eines geostationären
INMARSAT-Satelliten, der ununterbrochen für Alarmierungen zur Verfügung steht.
- Seegebiet A4: (Polgebiete). Ein Gebiet außerhalb der Seegebiete A 1, A2 und A 3.
Ausrüstungskomponenten im Weltweiten Seenot- und
Sicherheitsfunksystem"
| Funktionen |
Richtung |
Komponenten |
|
Seegebiete |
| Seenotalarmierung |
Schiff - Land |
UKW-Kanal 16, ab 1999 eingeschränkte Hörwache |
1) |
UKW-Reichweite |
| |
|
UKW-Kanal 70 (DSC) |
|
A1 -- -- -- |
| |
|
Seenotfunkbake UKW-DSC |
2) |
A1 -- -- -- |
| |
|
Grenzwellenfrequenz2187,5 kHz (DSC) |
|
-- A2 -- -- |
| |
|
Kurzwellenfrequenzen (DSC) |
|
-- -- A3 A4 |
| |
|
Satellitenfunkanlage Inmarsat |
|
A1 A2 A3 -- |
| |
|
Satelliten-Seenotfunkbake Inmarsat E (1,6 GHz, EPIRP) |
|
A1 A2 A3 -- |
| |
|
Satelliten-Seenotfunkbake COSPAS-SARSAT (406 MHz, EPIRP) |
|
A1 A2 A3 A4 |
| |
Schiff-Schiff |
UKW-Kanal 16 |
1) |
A1 A2 A3 A4 |
| |
|
UKW-Kanal 70 (DSC) |
|
A1 -- -- -- |
| |
|
Seenotfunkbake UKW-DSC (EPIRP) |
2) |
A1 -- -- -- |
| |
|
Grenzwellenfrequenz 2187,5 kHz (DSC) |
|
-- A2 -- -- |
| |
Land-Schiff |
UKW-Kanal 16 |
1) |
UKW-Reichweite |
| |
|
UKW-Kanal 70 (DSC) |
|
A1 -- -- -- |
| |
|
Grenzwellenfrequenz 2187,5 kHz (DSC) |
|
-- A2 -- -- |
| |
|
Kurzwellenfrequenzen (DSC) |
|
-- -- A3 A4 |
| |
|
Satellitenfunkanlage Inmarsat |
|
A1 A2 A3 -- |
| Funkverkehr zur Koordinierung von |
|
UKW-Sprechfunk |
|
A1 -- -- -- |
| Such- und Rettungsmaßnahmen |
|
Grenzwellen-Sprechfunk |
|
-- A2 -- -- |
| |
|
Kurzwellen-Sprechfunk und -Funkfernschreiben |
|
-- A2 A3 A4 |
| |
|
Satellitenfunksystem Inmarsat |
|
A1 A2 A3 -- |
| Funkverkehr für Such- und Rettungsmaßnahmen vor Ort |
|
UKW-Sprechfunk |
|
A1 A2 A3 A4 |
| Aussenden von Funksignalen zur Standortfeststellung |
|
Radartransponder 9 GHz |
|
A1 A2 A3 A4 |
| Empfang von Funksignalen zur Standortfeststellung |
|
Radargerät 9 GHz (3cm) |
|
A1 A2 A3 A4 |
| Aussenden von Sicherheitsinformationen |
Schiff-Schiff |
in Abhängigkeit von der Ausrüstung |
|
A1 A2 A3 A4 |
| |
Schiff-Land |
UKW-Sprechfunk |
3) |
A1 -- -- -- |
| |
|
Grenzwellen-Sprechfunk |
|
-- A2 -- -- |
| |
|
Kurzwellen-Sprechfunk und -Funkfernschreiben |
|
-- -- A3 A4 |
| |
|
Satellitenfunksystem Inmarsat |
|
A1 A2 A3 -- |
| Empfang von Sicherheitsinformationen |
Land-Schiff |
UKW-Sprechfunk |
3) |
A1-- -- -- |
| |
|
NAVTEX (518 KHz), Wetter=SITOR |
|
A1 A2 -- -- |
| |
|
Inmarsat-EGC-System |
|
A1 A2 A3 -- |
| |
|
Kurzwellen-Funkfernschreiben |
|
-- A2 A3 A4 |
| Allgemeiner Funkverkehr 3) |
Schiff-Land |
UKW-Sprechfunk |
|
A1-- -- -- |
| |
Land-Schiff |
Grenzwellen-Sprechfunk und -Funkfernschreiben |
|
-- A2 -- -- |
| |
|
Kurzwellen-Sprechfunk und -Funkfernschreiben |
|
-- A2 A3 A4 |
| |
|
Satellitenfunksystem Inmarsat |
|
A1 A2 A3 -- |
| Funkverkehr Brücke zu Brücke |
|
UKW-Sprechfunk |
|
A1 A2 A3 A4 |
1) UKW-Kanal 16 wird im GMDSS zur Abwicklung von Notverkehr im Anschluß an die
Alarmierung auf dem UKW-Kanal 70 (DSC) verwendet. Bis auf unbestimmte Zeit soll der Kanal
16 von den Küstenfunkstellen (ab 1999 DGzRS) und Seefunkstellen weiter beobachtet werden,
um nicht umgerüsteten Schiffen weiterhin die Seenotalarmierung zu ermöglichen.
2) Gegenwärtig nicht verfügbar.
3) Soweit in Küstenfunkstellen solche Dienste eingerichtet sind.
Wichtiger Hinweis!
Zum Arbeiten mit einer Seefunkanlage im GMDSS bedarf es einer entsprechenden
Qualifikation. Die Verordnung über Seefunkzeugnisse sieht hierfür folgende Zeugnisse
vor: - Funkelektronikzeugnisse 1. und 2. Klasse - Allgemeines Betriebszeugnis für Funker
- UKW-Betriebszeugnis I / II.
Auskünfte über die Funkgeräte für Seenotfälle erteilt das Bundesamt für
Seeschiffahrt und Hydrographie Postfach 30 12 20, 20305 Hamburg Tel.: 040 - 3190-0
über alle anderen Seefunkanlagen das
Bundesamt für Post und Telekommunikation Außenstelle Hamburg Sachsenstraße 12 u. 14,
20097 Hamburg
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