Anerkannte Ausbildungsstätte
YACHTSCHULE / SEGELSCHULE
im Dreiländereck
/  F  /  CH  für den Sportbootführerschein
BINNEN  /  SEE

Die Yachtschtschule / Segelschule für Segeln, Segelscheine, Motorbootführerschein, Sportbootführerschein, Motorbootschein, Segelschein

Inhaber:
Roland Mannhardt

www.yachtschule-spittler.de

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Hinweisblatt  
siehe auch unter "LEXIKON" Flaggenzertifikat"

Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie
Telefon 0 40/31 90-7133
Download des Antragsformular & der Hinweise

Das Flaggenzertifikat kann auf der Grundlage des FIRG v. 4. Juli 1990 (BGBI 1990 I S. 1342 ff) erteilt werden. Die Gültigkeit beträgt 8 Jahre.

Dem "Antrag auf Ausstellung eines Flaggenzertifikates" sind folgende Unterlagen beizufügen:

1. a) Personalausweis (oder Reisepaß) des/der Eigentümer/s im Original oder amtlich beglaubigte Kopien der Seiten 2 bis 5 bzw. 1 und 2
Ggf. genügt Meldebestätigung der Heimatbehörde mit Hinweis auf die deutsche Staatsangehörigkeit.

b.) Wenn eine Firma Eigentümer des Schiffes ist: amtlich beglaubigte Kopie des gültigen Handelsregisterauszugs bzw. des Gesellschaftsvertrages. Für alle in dem entsprechenden Papier genannten Personen ist der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (Personalpapiere, siehe 1. a) zu führen.

2. Kaufvertrag für das Schiff im Original oder amtlich beglaubigte Kopie
(Bei mehreren Eignern Eignergemeinschaftsvertrag im Original oder amtlich beglaubigte; Kopie mit Nachweis der Personalien der jeweiligen Eigner (siehe 1. a))

3. Bestätigung der vollständigen Bezahlung des Schiffes im Original oder amtlich beglaubigte Kopie, oder aber Quittung, Bankbelege im Original (ausnahmsweise: Vorlage einer amtl. begl. Eidesstattlichen Versicherung, daß uneingeschränktes Eigentum an dem Schiff besteht.)

4. Nachweis technischer Schiffsdaten - Prospekt (Kopie)
- oder Bauzeichnung (Kopie)
- oder Bootsbrief des Herstellers
- im Ausnahmefall: Bestätigung Dritter (kann von Ihrer Yachtschule-Spittler ausgestellt werden) mit folgendem Inhalt: Rumpflänge, Breite, Tiefgang, Gewicht (Verdrängung), Bootstyp, Bauwerft mit Herstellerort, -land, Baujahr)

5. 2 Original-Fotos des Schiffes (Keine Dias, keine Laserkopien!) Nähere Angaben dazu siehe Rückseite.

6. Bezahlung von 40,- € (Vorkasse) - Als Verrechnungsscheck

7.  wenn vorhanden:
 einfache Kopie der 1. Seite der Funkgenehmigungsurkunde/Frequenzuteilungsurkunde

8. einfache Kopie des Ausweises über die Erteilung eines amtlichen Kennzeichens
Als "amtlich" gilt eine Beglaubigung nur, wenn sie von einem dienstsiegelführenden Beamten (z. B. der Meldestelle usw.) bzw. einem Notariat bescheinigt wird. Stempelabdrucke und Unterschriften von Sparkassenangestellten, Vereinsvorsitzenden usw. werden nicht anerkannt.

2 Original-Fotos Ihres Schiffes (Keine Dias, keine Laserkopien!),
- einmal das Schiff in ganzer Länge von der Seite
- und so, daß der Schiffsname und der Heimathafen in gut sichtbaren und fest angebrachten Schriftzeichen am Schiff angebracht sind.

Nach § 9 FIRG ist die Anbringung des Heimathafens und des Schiffsnamens für die Ausstellung des Flaggenzertifikates gesetzlich vorgeschrieben. Heimathafen ist jeder Ort der an einem schiffbaren Gewässer liegt. Der Heimathafen muß ausgeschrieben sein.
Das amtliche Kennzeichen ist weder Ersatz für den Heimathafen noch für den Schiffsnamen.

Beispiele:
1 Foto mit Schiffsname "NAUTICA" und ein weiteres
Foto mit Schiffsname "NAUTICA." und Heimathafen "BERLIN"

Download Antrag Flaggenzertifikat & Hinweise; ausdrucken mit WORD.

 

 

 

 

 

 

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