Hinweisblatt
siehe auch unter "LEXIKON"
Flaggenzertifikat"
Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie
Telefon 0 40/31 90-7133
Download des Antragsformular & der Hinweise
Das Flaggenzertifikat kann auf der Grundlage des FIRG v. 4. Juli 1990 (BGBI 1990 I S.
1342 ff) erteilt werden. Die Gültigkeit beträgt 8 Jahre.
Dem "Antrag auf Ausstellung eines Flaggenzertifikates" sind folgende
Unterlagen beizufügen:
1. a) Personalausweis (oder Reisepaß) des/der Eigentümer/s im Original oder amtlich
beglaubigte Kopien der Seiten 2 bis 5 bzw. 1 und 2
Ggf. genügt Meldebestätigung der Heimatbehörde mit Hinweis auf die deutsche
Staatsangehörigkeit.
b.) Wenn eine Firma Eigentümer des Schiffes ist: amtlich beglaubigte Kopie des
gültigen Handelsregisterauszugs bzw. des Gesellschaftsvertrages. Für alle in dem
entsprechenden Papier genannten Personen ist der Nachweis der deutschen
Staatsangehörigkeit (Personalpapiere, siehe 1. a) zu führen.
2. Kaufvertrag für das Schiff im Original oder amtlich beglaubigte Kopie
(Bei mehreren Eignern Eignergemeinschaftsvertrag im Original oder amtlich beglaubigte;
Kopie mit Nachweis der Personalien der jeweiligen Eigner (siehe 1. a))
3. Bestätigung der vollständigen Bezahlung des Schiffes im Original oder amtlich
beglaubigte Kopie, oder aber Quittung, Bankbelege im Original (ausnahmsweise: Vorlage
einer amtl. begl. Eidesstattlichen Versicherung, daß uneingeschränktes Eigentum an dem
Schiff besteht.)
4. Nachweis technischer Schiffsdaten - Prospekt (Kopie)
- oder Bauzeichnung (Kopie)
- oder Bootsbrief des Herstellers
- im Ausnahmefall: Bestätigung Dritter (kann von Ihrer Yachtschule-Spittler ausgestellt
werden) mit folgendem Inhalt: Rumpflänge, Breite, Tiefgang, Gewicht (Verdrängung),
Bootstyp, Bauwerft mit Herstellerort, -land, Baujahr)
5. 2 Original-Fotos des Schiffes (Keine Dias, keine Laserkopien!) Nähere Angaben dazu
siehe Rückseite.
6. Bezahlung von 40,- € (Vorkasse) - Als Verrechnungsscheck
7. wenn vorhanden:
einfache Kopie der 1. Seite der Funkgenehmigungsurkunde/Frequenzuteilungsurkunde
8. einfache Kopie des Ausweises über die Erteilung eines amtlichen Kennzeichens
Als "amtlich" gilt eine Beglaubigung nur, wenn sie von einem
dienstsiegelführenden Beamten (z. B. der Meldestelle usw.) bzw. einem Notariat
bescheinigt wird. Stempelabdrucke und Unterschriften von Sparkassenangestellten,
Vereinsvorsitzenden usw. werden nicht anerkannt.
2 Original-Fotos Ihres Schiffes (Keine Dias, keine Laserkopien!),
- einmal das Schiff in ganzer Länge von der Seite
- und so, daß der Schiffsname und der Heimathafen in gut sichtbaren und fest angebrachten
Schriftzeichen am Schiff angebracht sind.
Nach § 9 FIRG ist die Anbringung des Heimathafens und des Schiffsnamens für die
Ausstellung des Flaggenzertifikates gesetzlich vorgeschrieben. Heimathafen ist jeder Ort
der an einem schiffbaren Gewässer liegt. Der Heimathafen muß ausgeschrieben sein.
Das amtliche Kennzeichen ist weder Ersatz für den Heimathafen noch für den Schiffsnamen.
Beispiele:
1 Foto mit Schiffsname "NAUTICA" und ein weiteres
Foto mit Schiffsname "NAUTICA." und Heimathafen "BERLIN"
Download Antrag Flaggenzertifikat & Hinweise; ausdrucken
mit WORD.