Die Yachtschule im Dreiländereck 

seit 1980

DMYV / DSV- anerkannte Ausbildungsstätte (INFO) 

in Lörrach und Freiburg

 

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Funkscheine

Neu ab:  1. Januar 2003
Für Details, bitte auf die entsprechenden Scheine klicken

Zuständigkeiten:
(Der Amtsschimmel wiehert, gute alte Zeit)

Ab 2003 nur noch zuständig für: Frequenzzuteilungen,  Funkgenehmigungsurkunden und Zuteilung des Funkrufzeichens:
Regulierungsbehörde für Tele- kommunikation und Post (REGTP).

Ab 2003 für die neuen 
Funkzeugnissen
für die Sportschifffahrt zuständig:
Prüfungskommissionen des
"Deutschen Seglerverbandes" und des
"Deutschen Motoryacht-Verbandes"

Zuständig für Gerätezulassungen heute:

CE
Conformité  Europe:


Ein kleiner Blick zurück in die Geschichte der  Gerätezulassungen:

BundesAmt für Kommunikation

BAPT
BundesAmt für Post und Telekommunikation:

BZT
B
undesamt für Zulassungen
 im
Telekommunikationswesen:
BZT Label

ZZF
Z
entralamt für Zulassungen im  Fernmeldewesen:

FTZ
FernmeldeTechnisches Zentralamt
FTZ S xy 99999

UKW-Short-Range-Certifikat, (SRC),

  mit GMDSS (DSC) Details
Für Sportyachten, weltweit gültig nur für Küsten- & Seefahrt.
(ehemals:UKW- Betriebszeugnis für Funker I & II
) 
Für Binnenfahrt ist eines der beiden folgenden Binnenfunkscheine notwendig.
Für SRC-Kandidaten genügt eine einfache Zusatzprüfung zum SRC für UBI

 

Merblatt SRC / LRC 
 (Bundesministerium für Verkehr)
 Stand 1. Januar 2003

Das neue Funkzeugnis der Zukunft für den  Küstenskipper

Der neue Standard - Funkschein für den reinen Binnenschiffer:

UKW-Binnenfunkzeugnis, (UBI), alternativ auch möglich:
Schweizerisches "Funkzeugnis für Binnenschifffahrt"

(jetzt auch bei uns in    Details
Ausführungsbestimmungen sind in Arbeit. Fragenkatalog im Druck.

Merblatt UBI 
(Bundesministerium für Verkehr)
 Stand 1. Januar 2003

Kann wahlweise auch beim BAKOM in Biel CH als das  "Schweizerische Funkzeugnis für Binnenschifffahrt" geprüft werden, dann keine Praktische Prüfung, dafür aber geringe  Fremdsprachenkenntnis in F & NL erforderlich.

UKW - Sprechfunkzeugnis für Binnenfahrt  ,
Prüfung vor Schweizer Behörde (Bacom, Biel / CH)
(Gilt nicht für Küstengewässer, NUR für Binnenfahrt)
Seit Okt.2002, sind bei der schweizerischen Prüfung Kenntnisse  der holländischen- & französischen Schiffer-Phrasiologie erforderlich. 
Entsprechend den Redewendungen im Handbuch Binnenschifffahrtsfunk.

Bürokratius läßt grüßen!

Wird in 2003 wahrscheinlich nicht mehr interessant sein durch Einführung des 
UBI
in Deutschland.
Hier gilt jetzt: abwarten.
Allgemeines Sprechfunkzeugnis, Allgem. Betriebszeugnis, Nicht für moderne GMDSS Funkanlagen für UKW, KW und Grenzwelle ohne GMDSS,weltweite Fahrt, jedoch seit 1998 veraltet, wg. GMDSS

Warum ist ein Handy kein Ersatz für den Schiffsfunk

 

Merkblatt des Verkehrsministers "Neue Funkzeugnisse für den Seefunkdienst und den Binnenschiffahartsfunk
Neuerungen ab ;
10.Januar 2003

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Extra Infoseite für Schiffsfunker

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