Bodenseeschifferpatent bezeichnet in Deutschland, der
Schweiz und Österreich die Berechtigung zum Führen eines Fahrzeuges auf dem
Bodensee. Patentpflichtig sind Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, deren
Maschinenleistung 4,4 kW übersteigt, oder Segelfahrzeuge mit mehr als 12 m²
Segelfläche.
Rechtliche Grundlage ist die "Verordnung
über die Schifffahrt auf dem Bodensee" (kurz:
Bodensee-Schifffahrtsordnung).
In der Schweiz dagegen wird ein national gültiger
Schiffführerausweis herausgegeben, der neben dem Bodensee auch in anderen Seen
gültig ist.
Die notwendigen Kurse führen wir durch
für:
Inhaber des Sportbootführerscheines Binnen "Motor".
Der Vorteil liegt darin, dass Sie beim Erwerb
des SBF-Binnen auch Kenntnisse erworben haben, die über die
Bodensee-Erfordernisse hinausgehen. Dazu gehört zum Beispiel nicht nur das
Verhalten vor und in Schleusen, sondern ebenso das Verhalten gegenüber der
Großschifffahrt auf dem Rhein u.ä.
Außerdem entfällt für Inhaber des SBF-Binnen die praktische Prüfung,
da diese bei Inhabern des "SBF-Binnen unter Motor" beim
Bodenseeschifferpaten Kat. A anerkannt wird, so dass Sie lediglich noch die
erforderlichen Theoriekenntnisse bei unseren Kursen erwerben müssen.
Die Theorie-Prüfung findet dann im Multiple-Choice Verfahren statt.
Das Schifferpatent wird in verschiedenen Kategorien
erteilt:
- Kategorie A:
Für das Führen von Fahrzeuge mit
Maschinenantrieb über 4,4 kW (6 PS), soweit sie nicht unter die Kategorien
B und C fallen. Ab 21 Jahren auch für Fahrgastschiffe die für maximal 12
Personen zugelassen sind.
- Kategorie B:
Für das Führen von Fahrgastschiffen
- Kategorie C:
Für das Führen von Güterschiffen sowie schwimmenden Geräten mit
eigenem Antrieb
- Kategorie D:
Für das Führen von Segelfahrzeugen mit einer Segelfläche über 12 m².
Auch eine Kombination der Kategorien ist möglich.
So muss der Führer eines Segelfahrzeuges mit einer Maschinenleistung von mehr
als 4,4 kW (6 PS) Inhaber eines Patents der Kategorien A und D sein.
Voraussetzungen
Der Inhaber eine Patents muss folgende Voraussetzungen
erfüllen:
Mindestalter:
Kategorie
A: 18 Jahre
Kategorie B: 21 Jahre
Kategorie C: 21 Jahr
Kategorie D: 14 Jahre
Bestandene praktische und theoretische Prüfung
Eignung zum Schiffsführer.
Diese Eignung ist gegeben, wenn jemand über
geeignetes Seh-, Hör- und Farbunterscheidungsvermögen verfügt.
Für den Erwerb des Patents in Kategorie B oder
C werden weitere Voraussetzungen verlangt.
Zur Berechtigung der Führung von Fahrzeugen
auf den Strecken des Hochrhein (von Stein am Rhein bis Schaffhausen) ist eine
gesonderte theoretische und praktische Erweiterungsprüfung zum
Bodenseeschifferpatent abzulegen.
Die Prüfung zum Bodenseeschifferpatent muss
vor dem Prüfungsausschuss bei einem der Landratsämter am Bodensee abgelegt
werden (Konstanz, Friedrichshafen oder Lindau (Bodensee)). Hierzu muss sowohl
eine theoretische (multiple-choice) als auch eine praktische Prüfung
(Segel/Motor) abgelegt werden. Besitzern des Sportbootführerscheins Binnen
(oder See) wird die praktische und ein Teil der theoretischen Prüfung (Segel)
erlassen. In Österreich wird die Prüfung bei der Bezirkshauptmannschaft
Bregenz abgelegt.
Inhaber eines amtlichen Befähigungsnachweises
eines Bodensee-Uferstaates, das nicht auf dem Bodensee Gültigkeit besitzt, können
einmal pro Jahr ein Ferienpatent für den Zeitraum von einem Monat beantragen.
Eine Aufteilung in mehrere Termine ist nicht möglich.
Weblinks
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