Die Yachtschule im Dreiländereck 

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Bodenseeschifferpatent 
hier:
Kategorie A

Bodenseeschifferpatent bezeichnet in Deutschland, der Schweiz und Österreich die Berechtigung zum Führen eines Fahrzeuges auf dem Bodensee. Patentpflichtig sind Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, deren Maschinenleistung 4,4 kW übersteigt, oder Segelfahrzeuge mit mehr als 12 m² Segelfläche.

Rechtliche Grundlage ist die "Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee" (kurz: Bodensee-Schifffahrtsordnung).

In der Schweiz dagegen wird ein national gültiger Schiffführerausweis herausgegeben, der neben dem Bodensee auch in anderen Seen gültig ist.

Die notwendigen Kurse führen wir durch für: 
Inhaber des Sportbootführerscheines Binnen "Motor"

Der Vorteil liegt darin, dass Sie beim Erwerb des SBF-Binnen auch Kenntnisse erworben haben, die über die Bodensee-Erfordernisse hinausgehen. Dazu gehört zum Beispiel nicht nur das Verhalten vor und in Schleusen, sondern ebenso das Verhalten gegenüber der Großschifffahrt auf dem Rhein u.ä. 
Außerdem entfällt für Inhaber des SBF-Binnen die praktische Prüfung,  
da diese bei Inhabern des "SBF-Binnen unter Motor" beim Bodenseeschifferpaten Kat. A anerkannt wird, so dass Sie lediglich noch die erforderlichen Theoriekenntnisse bei unseren Kursen erwerben müssen. 
Die Theorie-Prüfung findet dann im Multiple-Choice Verfahren statt.

Inhaltsverzeichnis:   1 Kategorien   |   2 Voraussetzungen   |   3 Hochrhein   |   4 Prüfungen

Kategorien

Das Schifferpatent wird in verschiedenen Kategorien erteilt:
  • Kategorie A:
    Für das Führen von Fahrzeuge mit Maschinenantrieb über 4,4 kW (6 PS), soweit sie nicht unter die Kategorien B und C fallen. Ab 21 Jahren auch für Fahrgastschiffe die für maximal 12 Personen zugelassen sind.
  • Kategorie B:
    Für das Führen von Fahrgastschiffen
  • Kategorie C:
    Für das Führen von Güterschiffen sowie schwimmenden Geräten mit eigenem Antrieb
  • Kategorie D:
    Für das Führen von Segelfahrzeugen mit einer Segelfläche über 12 m².

Auch eine Kombination der Kategorien ist möglich. So muss der Führer eines Segelfahrzeuges mit einer Maschinenleistung von mehr als 4,4 kW (6 PS) Inhaber eines Patents der Kategorien A und D sein.

Voraussetzungen
Der Inhaber eine Patents muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

Mindestalter:

Kategorie A: 18 Jahre
Kategorie B: 21 Jahre
Kategorie C: 21 Jahr
Kategorie D: 14 Jahre


Bestandene praktische und theoretische Prüfung
Eignung zum Schiffsführer. 

Diese Eignung ist gegeben, wenn jemand über geeignetes Seh-, Hör- und Farbunterscheidungsvermögen verfügt.

Für den Erwerb des Patents in Kategorie B oder C werden weitere Voraussetzungen verlangt.

Hochrhein

Zur Berechtigung der Führung von Fahrzeugen auf den Strecken des Hochrhein (von Stein am Rhein bis Schaffhausen) ist eine gesonderte theoretische und praktische Erweiterungsprüfung zum Bodenseeschifferpatent abzulegen.

Prüfungen

Die Prüfung zum Bodenseeschifferpatent muss vor dem Prüfungsausschuss bei einem der Landratsämter am Bodensee abgelegt werden (Konstanz, Friedrichshafen oder Lindau (Bodensee)). Hierzu muss sowohl eine theoretische (multiple-choice) als auch eine praktische Prüfung (Segel/Motor) abgelegt werden. Besitzern des Sportbootführerscheins Binnen (oder See) wird die praktische und ein Teil der theoretischen Prüfung (Segel) erlassen. In Österreich wird die Prüfung bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz abgelegt.

Inhaber eines amtlichen Befähigungsnachweises eines Bodensee-Uferstaates, das nicht auf dem Bodensee Gültigkeit besitzt, können einmal pro Jahr ein Ferienpatent für den Zeitraum von einem Monat beantragen. Eine Aufteilung in mehrere Termine ist nicht möglich.

Weblinks