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Welche Funkscheine, Wo? :
| Frequenz: |
bis 1999: |
1999-2002
(GMDSS-konform): |
seit
2003 (GMDSS-konform): |
| UKW |
Beschränkt
gültiges Sprechfunkzeugnis
Gültig für Binnenfunk und Seefunk |
Gültig
für Binnen- und Seefunk:
Beschränkt gültiges
Betriebsfunkzeugnis
BZ I (geprüft in englisch) &
BZ II (gepr. in deutsch), intern. =
Restricted Operator Certif. (ROC) |
Gültig für
Küste,
/ Hohe See:
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Short-Range_Certificat
- SRC
Gültig nur für Yachten und nur für Seefunk
Bei Aufenthalt im Binnenbereich MUSS das Funkgerät umgeschaltet werden
auf "BINNEN / ATIS".
Somit ist im Binnenbereich zwingend ein Binnenfunkzeugnis (UBI)
erforderlich, ansonsten muss das Funkgerät ausgeschaltet werden.
UKW-Betriebszeugnis (UBZ)
Nur für die Berufschifffahrt auf See
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Binnen: |
UKW-BInnenfunkzeugnis
- UBI
Für Berufs- & Sportschifffahrt,
auch gültig auf See / Küste, bei Funkgeräteeinstellung "BINNEN/ATIS".
Die Betriebsweise "Binnen / ATIS" ist auf See nicht verboten. |
| Kurzwelle
& Grenzwelle |
Allgemein gültiges
Sprechfunkzeugnis
Gültig für Seefunk |
Allgemeines
Betriebsfunkzeugnis BZ = Generell Operater Certif. (GOC)
(geprüft in englisch)
Gültig für Binnen- und Seefunk |
Hohe See,
Kurz +
Grenzwelle
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Long-Range-Certificat
- LRC
Gilt nicht nur für den
UKW-Frequenzbereich, sondern auch für Kurz- und Grenzwelle.
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Die Funkzeugnisse für die
Sportschiffahrt:
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UKW- Betriebszeugnis / Short- Range - Zertifikat (SRC)
(Auf gut Deutsch:
Kurzstreckenfunkzeugnis für Sportboot in der Seeschifffahrt für
UKW-Reichweite)
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Erforderlich wenn
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GMDSS - UKW-Schiffsfunk vorhanden
(u.a. mit SOS-Taste)
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C.
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Ergänzungsprüfung für
Inhaber des UKW-Betriebszeugnis II (Deutsch)
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Um auch weltweit anerkannt zu werden besteht seit
1.1.2003 die Möglichkeit, den Prüfungsteil "Englisch" als
Ergänzungsprüfung ab zu legen. Inhaber des links genannten Scheines erhalten
dann das SRC. |
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Gültiger Frequenzbereich
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156MHz-162MHz, UKW
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Geltungsbereich
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Für Sportboote auf Seeschifffahrtstraßen weltweit
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Reichweite der Funkgeräte
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30sm / 50km
(optische Ausbreitungseigenschaft)
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für GMDSS / DSC
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Ausreichend
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Prüfungsbehörde
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Neu eingerichtete Prüfungskommissionen des DMYV & DSV
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empfehlenswert für
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Küstennahe
Fahrt.
Gilt
nicht für Binnenschifffahrt
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dringend notwendig für
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Küstenfahrt (Mindestausrüstung)
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Ergänzend gibt es noch
das:
Long-Rang-Certifikat
(LRC )
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Gilt nicht nur für den
UKW-Frequenzbereich,
sondern auch für Kurz- und Grenzwelle. Nachfolger des
1. Allgemeinen Sprechfunkzeugnis ((ohne GMDSS)
2. Allgemeinen Betriebszeugnis für Funker (mit GMDSS)
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Für die Sportschifffahrt nur noch
in Ausnahmefällen interessant, da es inzwischen komfortablere
Notrufmöglichkeiten auf hoher See gibt. (EPIRB). Wer telefonieren möchte,
greift heute zum Inmarsat Mini-M oder zu den Satelliten-Handy von THURAYA,
Globelstar oder Iridium |
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Wichtig für den Küstenskipper ist ein UKW-Funkgerät der dem
neuen GMDSS Standart entspricht. (Mit digitalem Selectivruf). Ddamit kann mit
anderen Schiffen und im Küstenbereich mit den Küstenfunkstellen zuverlässig
Funkkontakt hergestellt werden.
Hierzu ist das mindestens das UKW - "Short-Range-Certifikat"
oder das "Beschränkte (UKW) Betriebszeugnis für Funker I oder II"
erforderlich. Damit dürfen (und können) Sie dann auch die NEUEN GMDSS
Funkanlagen bedienen.
Ab 1.1.2003 kann nur noch das SRC für die Sportschifffahrt in der
Seeschifffahrt ausgestellt werden,
oder das UBI für die Binnen-Sportschifffahrt.f |
UKW - Binnenfunkzeugnis
(UBI)
exakt: UKW - Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk
oder möglich
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Erforderlich wenn:
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UKW-Binnen-Funkeinrichtungen vorhanden sind.
Außerdem im Bereich der BiSchStrO dann, wenn Hochwassermarke 1 erreicht ist.
Ansonsten ist die Weiterfahrt für Sportboote ohne Binnenfunkeinrichtung streng
verboten"
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Nur für Binnenbereich::
Das Deutsche Binnenfunkzeugnis
Der schweizerische Binnen-Funkschein:
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Frequenzbereich
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156MHz - 162MHz, UKW
2,1KHz - 25MHz, GW+KW
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Geltungsbereich
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nur Binnengewässer
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Reichweite der Funkgeräte:
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UKW - 50km
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Für GMDSS / DSC
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GMDSS im Binnenbereich nicht vorhanden.
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Prüfungsbehörde
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ab 1998 BAKOM Biel / CH
ab 1.1.2003 bei den neuen Prüfungskommissionen des DSV & DMYV
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empfehlenswert für:
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Skipper, welche ausschließlich Binnenwasserstraßen befahren.
Gilt nicht für Küstenreviere.
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dringend notwendig: |
Für Schwarzfunker im Binnenbereich
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Mit einem Schiffsfunkgerät haben Sie zusätzlich folgende weitere
Möglichkeiten:
-
Alarmierungsmöglichkeit zu anderen Schiffen, (durch offenen Sprachanruf, bzw. mit DSC
"An Alle" oder "SOS"
-
Peilmöglichkeit von der Küstenfunkstellen aus,
-
Schnellste Alarmierung an alle Schiffe und Küstenfunkstelle mit UKW-Schiffsfunk
-
Ständige Verbindung mit der Küstenfunkstelle während eines Notfalles,
-
Kostenlose Seewetterberichte (2x täglich), Sturmwarnungen, Radarberatung, medizinische
Beratung sowie
-
kostenlose Verbindung zu anderen Schiffen, sowie zu Schleusen,
-
Zugang zu Nachrichten im"Nautischen Informationsfunk"
(NIF) wie
Wasserstandsmeldungen, Sperrungen, etc.,
-
Verbindungen von Seefunkstelle ins Telefonnetz möglich,
-
Mit den Einrichtungen des DSC können Sie darüber hinaus noch viele weitere
Verbindungen herstellen.
UKW Schiffsfunkgeräte haben eine Reichweite von ca. 30sm
(50km). Für Blauwasser-Langzeitsegler war früher das "Allgemeine
Sprechfunkzeugnis" der Befähigungsausweis zum Bedienen eines
UKW-Funkgerätes der alten Technik.
Diese Technik wird nun abgelöst werden und immer mehr Skipper werden sich
bestimmt immer mehr mit den neuen Funkgeräten nach GMDSS-Standart ausrüsten.
Um diese neuen Geräte bedienen zu dürfen bedarf es des UKW-Funkbetriebszeugnis
(SRC)
Das neue Zeugnis für Kurzwellenfunker ist das "Allgemeine
Funkbetriebszeugnis (GRC) für GMDSS+DSC", für den Sportskipper aber
nicht mehr besonders empfehlenswert. Anstelle von Kurz- und Grenzwelle wird der
Sportskipper außerhalb der Küstengebiete sicher nur noch EPIRBs zu
Alarmierungszwecken verwenden. Die sind bei weitem nicht so teuer wie eine KW-
GW-Funkanlage. Zum Zwecke der Telefonie sind ebenfalls interessante
Satelliten-Handy als Alternativen auf dem Markt:
Hierzu zählen: Inmarsat-, IRIDIUM- Thuraya-Handy-Geräte ebenso, wie auch das
INMARSAT MINI-M als tragbares Satelliten Telefon.
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